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UNSERE FORDERUNGEN

Die Bereitschaft zur Verbesserung, zur Zusammenarbeit und zur Selbstkritik sowie dazu, von erfolgreichen internationalen Beispielen zu lernen, aber ebenso dort eigene Modelle zu fördern, wo sie offenkundig funktionieren, ist Voraussetzung für ein Gelingen der Hochschulreform und damit dafür, dass auch in Zukunft unser Bayern das Land der Ideen bleibt.

AUFSTELLUNG DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG ALS REIN BEITRAGSFINANZIERTES SYSTEM

Das bedeutet insbesondere keine beitragsfremden Leistungen (z.B. Mütterrente, Grundrente) mehr aus dem

Beitragsaufkommen zu finanzieren. Wenn beitragsfremde Leistungen über die GRV abgewickelt werden sollen, sind diese zu 100% aus Bundeszuschüssen zu finanzieren. Sind im Bundeshaushalt keine freien Mittel vorhanden, sind die beitragsfremden Leistungen dementsprechend abzuschmelzen.

Euros
Rein Beitragsfinanziert
Frau am Arbeitsplatz

ENTKOPPELUNG VON RENTENZAHLUNG UND LOHNENTWICKLUNG

Ein Koppeln der Rentenzahlungen an die Lohnentwicklung ist mit Eintreten der Babyboomer-Generation auf die  Versorgungsseite der Rentenversicherung nicht mehr darstellbar. Es muss deswegen zu einem Umstieg auf einen Inflations- und Preisausgleich kommen.

Entkoppelung von Lohnentwicklung

KINDERBONUS IM RENTENSYSTEM

Ein umlage- und beitragsfinanziertes System funktioniert im Rahmen des Generationenvertrages nur, wenn die nächste  Generation auch gesichert ist. Deswegen fordern wir einen Kinderfaktor in die Rentenformel mit einzubeziehen. Jemand der Kinder hat, bekommt für den gleichen Beitrag mehr Rentenpunkte.

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Kinderbonus
ältere Frau

RENTENEINSTRITTESALTER ABSCHAFFEN

Das starre, gesetzliche Renteneintrittsalter ist vollständig abzuschaffen. Stattdessen ist ein individuelles Bezugsalter  einzuführen, ab dem ein abschlagsfreier Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist. Hierfür sollen nach einer auszuarbeitenden Eintrittsformel Kriterien wie der Arbeitseintritt und die sozialversicherungspflichtigen Jahre der Beschäftigung eine Rolle spielen. Ein starres Eintrittsalter ist weder zeitgemäß noch gerecht und wird durch politische Wahlversprechen immer wieder zum Spielball von Wahlkämpfen. Wir wollen lieber auf die Anzahl der versicherungspflichtig beschäftigten Jahre abstellen. Der persönliche Renteneintritt muss dynamisiert werden, um die künftigen Generationen zu schützen und gleichzeitig die Politik von immer neuen Forderungen abzuhalten. Die Zahl der erwarteten Jahre der Beschäftigung erhöht sich dynamisch für je drei weitere Monate statistische Lebenserwartung um je zwei Monate. Um mögliche Härten für körperlich belastende Berufe abzumildern fordern wir eine Fortbildungsrecht für alle Berufe deren Ausübung bis zum Renteneintritt statistisch hoch gefährdet ist unter Einbindung von GRV und Bundesagentur für Arbeit.

Renteneintrittsalter

GENERATIONENHALTELINIE
BEI 22 %

Der verpflichtende Anteil der gesetzlichen Renteneinzahlung darf 22 % nicht überschreiten, um der jeweiligen Generation  noch Luft zum Atmen zu lassen und auch betriebliche und private Altersvorsorge noch vornehmen zu können. Ist die Generationenhaltelinie erreicht, muss das Rentenniveau gesenkt werden.

Image by Nadine Shaabana
Generationenhaltelinie
Aussicht genießen

GRUNDSICHERUNG IM ALTER

Die Grundsicherung im Alter ist weiterhin eine staatliche Sozialleistung und keine Versicherungsleistung. Sie ist als  gesamtstaatliche Aufgabe der Unterhaltssicherung für diejenigen, die nicht genug eingezahlt haben bzw. einzahlen konnten aus dem Steueraufkommen zu bezahlen. Wir wollen aber Möglichkeiten schaffen, eine sozial angezeigte  Aufstockung der Rente über die Grundsicherung im Alter nicht durch die Sozialämter, sondern über die Rentenversicherung mit abwickeln zu lassen, um die Hemmschwelle zum Leistungsbezug zu senken, sofern jemand bedürftig ist. Dass viele Rentner jetzt mitunter ein niedrigeres Einkommen zur Verfügung haben als ihnen über die Grundsicherung zustünde, soll durch Datenabgleiche zwischen Rentenversicherung und Sozialämtern vermieden werden

Grundsicherung

EINFÜHRUNG DES DEUTSCHLANDFONDS ALS ERGÄNZENDES ANSPARVERFAHREN

Als eine konkrete Option für ein ergänzendes Ansparverfahren schlagen wir den Deutschland-Fonds vor:

Nachdem das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung für die junge Generation nicht zukunftsweisend ist, muss langfristig die Bedeutung des  Umlageverfahrens geschmälert und dessen Volumen Schritt für Schritt abgebaut werden: Weiteres Standbein der verpflichtenden Altersvorsorge soll in Zukunft ein Deutschland-Fonds sein, der mittelfristig eine kapitalgedeckte gesetzliche Rentenversicherung sicherstellt und ein staatliches Standardprodukt der Altersvorsorge anbietet. Jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Prozentsatz seiner Beiträge für die Rentenversicherung in diesen Fond einzuzahlen. In anderen Ländern funktioniert ein solches kapitalgedecktes Standardprodukt bereits: Es soll ein stetig steigender Anteil des gesetzlichen Rentenbeitrags in diesen kapitalgedeckten Staatsfonds fließen. Der Anteil des Ansparverfahrens soll zunächst 0,5 Prozentpunkte betragen (bei einem momentanen Satz von 18,6 % Rentenbeitrag). Wir wollen die durchschnittliche Verteilung der Rente aus Umlage- und Ansparverfahren langfristig aber umkehren. Damit schaffen wir einen zukunftssicheren Generationenvertrag. Damit die Kosten des Modellumstiegs finanzierbar bleiben aber gleichzeitig Leistungen erbracht werden können, braucht unsere Generation ein Startkapital in Form eines Generationenstarts. Das schaffen wir durch das „Renten-Staterkit“. Das kürzlich vorgelegte Renten-Konzept der CSU-Landesgruppe sieht vor, dass der Staat ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind einen Beitrag von 100 Euro pro Monat in einen Generationen Pensionsfonds einzahlen. Dieser soll das Geld renditeorientiert anlegen. Dieser Fonds wird in einem von der Deutschen Rentenversicherung beaufsichtigten und kompetitiven Verfahren von privaten Akteuren verwaltet. Sind die Verwalter dabei erfolgreich, dann haben Sie die Chance auf eine Verlängerung der Verwaltertätigkeit. Absicherung: Bei der Umstellung auf ein Ansparverfahren muss klar sein: Der Ansparende erwirbt durch seine Einzahlungen Anteile und damit individuelle Ansprüche an dem Fonds, die sein Eigentum darstellen. Das schützt das stetig wachsende Kapital vor einem zu kurz gedachten Zugriff der Politik.

Reichstagskuppel
Deutschlandfonds
Selbstständige
Zuversichtlich Geschäftsfrau

EINFÜHRUNG EINER WAHLPFLICHTALTERSVORSORGE FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Selbstständige sind die einzige Gruppe derer die im Erwerbsleben stehen, aber keine Vorsorgepflicht haben. Sie haben deswegen, gerade wenn Sie Kleinstgewerbe betreiben, ein besonderes Altersarmutsrisiko. Wir wollen nicht, dass Imbissbudenbetreiber und kleine Restaurantbesitzer in die Vorsorgefalle laufen: Wir fordern deswegen eine Wahlpflichtaltersvorsorge für Selbstständige: Selbstständige, egal ob voll- oder nebenberuflich, sollen entsprechend ihres Einkommens bis zum Höchstbeitrag der Beitragsbemessungsgrenze einer Altersvorsorgepflicht unterliegen. Bei einer Mischung von unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit muss auch für die selbstständige Tätigkeit in ein Altersvorsorgeprodukt eingezahlt werden, sofern die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit einen Freibetrag von 5.000 €/ Jahr übersteigen. Hierbei soll eine Wahlfreiheit zwischen einer Teilnahme an der Deutschen Rentenversicherung und dem Deutschland-Fonds oder privaten Vorsorgeprodukten herrschen. Der Selbstständige muss allerdings ein Produkt wählen, indem im Versicherungsprinzip das Langlebigkeitsrisiko abgesichert ist. Für Gründer sind Übergangsfristen von 3-5 Jahren mit der Möglichkeit einer Nachversicherung zu schaffen.

BEIBEHALTUNG BERUFSSTÄNDISCHER VORSORGEWERKE

Die berufsständischen Versorgungswerke funktionieren ohne staatliche Unterstützung. Sie sind eine wirksame Form der Altersvorsorge für die freien Berufe und haben sich bewährt.  Eine zwangsweise Aufnahme der freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung lehnen wir deswegen ab

Elektriker
Vorsorgewerke
Verschiedene Geldscheine

WEITERE FÖRDERUNG DER BETRIEBSRENTE

Die Betriebsrente ist als zweite Säule der Altersvorsorge enorm wichtig für eine ausgewogene Rente, die den Lebensstandard sichern soll. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden erst vor kurzem Anpassungen vorgenommen. Wir fordern deswegen: Dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches viele Kritikpunkte an der zweiten Säule der Altersvorsorge aufgreift, zu gegebener Zeit evaluiert werden muss. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) Standardprodukte für eine Betriebsrente geschaffen werden, die es auch kleineren Firmen ermöglichen für Ihre Mitarbeiter Standardprodukte anzubieten. Hier könnte beispielsweise jede HWK und IHK in kompetitiven Verfahren Standardvorsorgeprodukte beauftragen und vergeben, die dann in ihrem Bezirk für alle KMUs angeboten werden. Dabei ist zu überlegen, das Produktportfolio an zugelassenen Produkten der betrieblichen Altersvorsorge entsprechend auszuweiten. Betriebsrenten müssen transportabler werden: auch wenn im Einzelfall eine Übertragung von einem zum anderen Versicherungsunternehmen schwierig ist, müssen hier Lösungen gefunden werden, um das angesparte Kapital bei einem Arbeitgeberwechsel einfach in ein neues Betriebsrentenprodukt oder – sofern eine betriebliche Altersvorsorge nicht angeboten wird – in ein privates Vorsorgeprodukt zu übertragen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit des Kapitalübertrags beim Arbeitgeberwechsel.

Betriebsrente

VERBESSERUNG DER PERSÖNLICHEN RENTENINFORMATIONEN

Wir müssen auch die Eigenverantwortung der Menschen für die Altersvorsorge stärken, die sich oft zu wenig, mit ihrem Alterseinkommen auseinandersetzen. Dafür muss die persönliche Renteninformation verbessert werden, wir fordern deswegen: Einen verpflichtenden EU-weiten Austausch der Ansprüche aus gesetzlichen Rentenversicherungen, um europaweit tätigen Arbeitnehmern den voraussichtlichen Rentenbezug zuverlässig darstellen zu können. Einen deutschlandweiten Austausch der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Ansprüchen aus Renten der zweiten und dritten Säule. Die Daten aus betrieblichen und privaten Rentenverträgen sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen müssen hierzu zur Erstellung der Renteninformation an die Gesetzliche Rentenversicherung gemeldet werden. Die Renteninformation muss in Zukunft auch eine unverbindliche Auskunft über die voraussichtliche Netto-Rente beinhalten, die sich nach dem persönlichen Steuersatz ohne Bezugnahme rentenfremder Einkünfte berechnet. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Besteuerung von Renten ein wichtiger Schritt zu Akzeptanz und Verständnis des Rentensystems. Ziel ist die Darstellung eines Worst Case-Szenarios, um den zusätzlichen Absicherungsbedarf vor Augen zu führen. (z.B. bei einer Einzelveranlagung inklusive gesetzlicher Krankenversicherung). Um oft schwierige Rentenklärungen bei Renteneintritt zu vermeiden, muss jeder Beitragszahler alle 10 Jahre (erstmalig spätestens mit 30 Jahren oder beim Verlassen 6 der GRV) eine Kontenklärung bei der GRV durchführen und so seine Beitragszeiten und Beitragshöhen der letzten 10 Jahre gegenüber der GRV bestätigen.

Buchhaltungs-Dokumente
Renteinformation
Hübsche Nachbarschaft

ABSCHAFFUNG DER GRUNDERWERBSSTEUER FÜR DIE ERSTE PRIVAT ERWORBENE IMMOBILIE 

Die eigene Immobilie ist ein Baustein der Altersvorsorge und schützt im Alter vor hohen Fixkosten. Deswegen fordern wir, die Grunderwerbsteuer für die erste privat erworbene Immobilie abzuschaffen.

Grunderwerbssteuer

MODERNISIERUNG DER RIESTERRENTE

Daneben wollen wir die kapitalgedeckte private Altersvorsorge stärken und insbesondere die private Riesterrente reformieren: Die Riesterrente als staatlich gefördertes Altersvorsorgemodell ist in ihrer Intention der richtige Weg, um Anreize in der Bevölkerung zu schaffen, zusätzlich zur Gesetzlichen Rentenversicherung private Vorsorge zu betrieben. Dennoch findet das Riestermodell mehr als 17 Jahre nach seiner Einführung nur unzureichende Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung. Die Gründe hierfür liegen vor allem in der Fülle der Durchführungswege und zahlreichen Ausgestaltungsmöglichkeiten sowie der überbordenden Bürokratie. Nicht zuletzt der für Staat und Produktanbieter enorm aufwändig abzuwickelnde Fördermechanismus sorgt für Intransparenz und hohe Verwaltungskosten auf allen Seiten. Außerdem ist die Förderung über die steuerliche Begünstigung der Altersvorsorgebeiträge für den Staat langfristig nicht zielführend. Dem Staat nutzt es nicht, wenn diese Vorteile nicht in einem Alterssicherungssystem verbleiben, sondern nur zur Verringerung der Steuerlast der Förderberechtigten dienen. Somit ist das Riestermodell in dieser Form nicht zukunftsfest und bedarf dringend einer grundlegenden Überarbeitung. Wir fordern deshalb eine Neuordnung des gesamten Fördermechanismus, hin zu effizienterer Förderung und deutlich weniger Bürokratie: Eine Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten senkt nicht nur den nötigen Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, sondern trägt auch zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung bei. Die private Altersvorsorge sollte für jeden mit Anreizen versehen werden. Gerade in der Niedrigzinsphase muss der Staat, der sich im Schuldendienst Zinsaufwendungen spart, die altersvorsorgenden Kapitalanlagen weiter fördern. Im Hinblick auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld ist zudem zu prüfen, ob einige der derzeitigen Ausgestaltungsmöglichkeiten (Banksparpläne, Riesterfonds, Wohnriester) noch zielführend und zeitgemäß sind. Ebenso ist eine Lockerung der Beitragsgarantien in Betracht ziehen, um die Sicherungsmechanismen der Produktanbieter zu entlasten und damit die Renditeerwartungen und somit die Attraktivität der Riesterprodukte zu erhöhen. Des Weiteren fordern wir die Riester-Rente gerade für Geringverdiener attraktiver zu machen. Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit auf bis zu 5.000 €: Der als Sonderausgaben steuerlich absetzbare Höchstbetrag der Riester-Beiträge in Höhe von 2.100 € wurde seit 2008 nicht mehr angepasst und berücksichtigt damit keine Preissteigerungen. Wir fordern deswegen, die Kopplung des Abzugsbetrags an ein Viertel des jährlichen Grundfreibetrags. So soll die steuerliche Absetzbarkeit auf bis zu 5.000 € erhöht werden. Gleichzeitig soll eine Staffelung der Zulagen mit einer deutlichen Bevorteilung für Geringverdiener erfolgen.

Ehepaar zuhause
Riesterrente
Arbeiten im Freien

NEUE ARBEITSWELT MITDENKEN:
UMSCHULUNGSPHASEN HONORIEREN

Unsere Berufswelt wandelt sich, mit lebenslangem Lernen sind auch kurze Zeiten der Arbeitslosigkeit und Umschulung verbunden. Während im Rahmen des ALG I eine Fortzahlung zur Gesetzlichen Rentenversicherung besteht, ist dies im Rahmen des ALG II nicht der Fall. Wir fordern, dass sich Leistung und berufliche Flexibilität auch für die Rente lohnen müssen. Bei der Teilnahme an Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen soll die Arbeitslosenversicherung die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in Bezugnahme auf das ALG II weiterhin in die Rentenkasse einzahlen. Dies bedeutet auch, dass innerhalb dieser Umschulungsprogramme bereits Einzahlungszeiten gesammelt werden können. So wird ein weiterer wichtiger Anreiz zur Fortbildung geschaffen.

Umschulungen

STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT VON LÄNGEREM ARBEITEN

Unser Ziel ist es längeres Arbeiten attraktiver zu machen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber dafür zu sensibilisieren. Längeres Arbeiten ist eine sinnvolle Möglichkeit zur Erhöhung des eigenen Rentenbezugs, sie führt durch den Wegfall der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu mehr Netto-Einnahmen und ist gelebte Generationengerechtigkeit. Die Versichertengemeinschaft soll eine auskömmliche Rente für die ermöglichen, die altersbedingt nicht mehr arbeiten können. Hierzu fordern wir: Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen, die ein automatisches Ende des unbefristeten Arbeitsvertrages bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vorsehen, sind abzuschaffen. Stattdessen hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsmöglichkeit ab seinem persönlichen Rentenbezugspunkt. Hierbei sind arbeitgeberfreundliche Fristen einzuführen und ein spezieller Kündigungsgrund des Arbeitgebers. Bezahlte Nebentätigkeiten während des Altersrentenbezugs müssen attraktiver werden. Eine Anrechnung auf die gesetzliche Rente nach Erreichen des individuellen Rentenbezugsalters lehnen wir ab. Bevor eine Anrechnung auf die gesetzliche Altersrente stattfindet ist ein Freibetrag von 15.000 € vorzusehen. Eine Anrechnung auf die gesetzliche Altersrente darf mit maximal30 % erfolgen.

Von zuhause arbeiten
Längeres Arbeiten
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